TRR 375 
 

Rechte und Pflichten

Das Integrierte Graduiertenkolleg (MGK) fördert die Promovierenden im Sonderforschungsbereich/ Transregio 375 und dient als verbindendes Element der Kollegiaten. Durch gemeinsame Veranstaltungen des MGK wird eine standortübergreifende TRR 375-Identität gefördert. Zudem bietet das Graduiertenkolleg fachliche und überfachliche Weiterqualifizierung für die Promovierenden an.
Die Promotionsförderung durch das MGK erfordert die aktive Mitwirkung der TRR-Kollegiaten.

Verpflichtend sind:

  • Mindestens halbjährliche Projekttreffen mit dem Erstberichter der Promotion (und bei Bedarf mit dem weiteren Tandem-Betreuer aus dem TRR 375)
  • Teilnahme an den jährlichen Retreats, dem Einführungsseminar und der Summer School
  • Teilnahme an den jährlichen Plenarversammlungen 
  • Teilnahme an Weiterbildungsseminaren, die das MGK organisiert
  • Teilnahme an den monatlichen Kurzvorlesungen und Wissenschaftlichen Kolloquien


Folgende Rechte hat jeder Promovierende im TRR 375:

  • Mobilitätsförderung und Finanzierung von Forschungsaufenthalten im Inland und Ausland
  • Nutzung des Weiterbildungsangebots der jeweiligen Universitäten


Zusätzlich bietet der TRR 375:

  • Kurzzeitstipendien, um Nachwuchswissenschaftler aus dem Ausland in den TRR 375 einzubinden
  • Jährliche Auszeichnungen von Promovierenden und Studierenden