Rechte und Pflichten
Das Integrierte Graduiertenkolleg (MGK) fördert die Promovierenden im Sonderforschungsbereich/ Transregio 375 und dient als verbindendes Element der Kollegiaten. Durch gemeinsame Veranstaltungen des MGK wird eine standortübergreifende TRR 375-Identität gefördert. Zudem bietet das Graduiertenkolleg fachliche und überfachliche Weiterqualifizierung für die Promovierenden an.
Die Promotionsförderung durch das MGK erfordert die aktive Mitwirkung der TRR-Kollegiaten.
Verpflichtend sind:
- Mindestens halbjährliche Projekttreffen mit dem Erstberichter der Promotion (und bei Bedarf mit dem weiteren Tandem-Betreuer aus dem TRR 375)
- Teilnahme an den jährlichen Retreats, dem Einführungsseminar und der Summer School
- Teilnahme an den jährlichen Plenarversammlungen
- Teilnahme an Weiterbildungsseminaren, die das MGK organisiert
- Teilnahme an den monatlichen Kurzvorlesungen und Wissenschaftlichen Kolloquien
Folgende Rechte hat jeder Promovierende im TRR 375:
- Mobilitätsförderung und Finanzierung von Forschungsaufenthalten im Inland und Ausland
- Nutzung des Weiterbildungsangebots der jeweiligen Universitäten
Zusätzlich bietet der TRR 375:
- Kurzzeitstipendien, um Nachwuchswissenschaftler aus dem Ausland in den TRR 375 einzubinden
- Jährliche Auszeichnungen von Promovierenden und Studierenden