TRR 375 
 

Förderung

Auslandsaufenthalte

Um internationale Beziehungen und Erfahrungen zu fördern, unterstützt das MGK die Durchführung von Auslandsaufenthalten bei Forschungseinrichtungen durch die Kostenübernahme der Reise und Unterkunft. Wenn das Interesse an einem Auslandsaufenthalt im Rahmen des TRR 375 besteht, meldet euch bitte im Vorfeld (2 Monate) beim MGK.

Wenn nicht anders vereinbart, übernimmt das MGK:

  • Reisekosten für Zug 2.Klasse und den Flug in der Economy Class
  • Unterkunftskosten nach Absprache (je nach Aufenthaltsort und -dauer bis max. 1.500 Euro pro Monat).
  • Tagegeld nach dem angewandten Landesreisekostengesetz (LRKG), jedoch nur für die Werktage Mo-Fr.

Durch die Gewährung des Tagegelds übernimmt das MGK keine weiteren anfallenden Kosten wie z. B.

  • Visum
  • Auslandskrankenversicherung
  • Einrichtungen / Ausstattungskosten Appartment
  • Postgebühren für Arbeitsmittel

Voraussetzung für die Förderung des Auslandsaufenthaltes durch das MGK ist das Anfertigen eines Erfahrungsberichtes über die Zeit im Ausland (nähere Infos s. u.).
Zusätzlich unterstützt das MGK Kurzzeitstipendien von Nachwuchswissenschaftler*innen, die für eine begrenzte Zeit von maximal 12 Monaten in Teilprojekten des TRR 375 eingebunden werden.

Erfahrungsbericht Auslandsaufenthalt

Liebe Auslandsgänger*innen des TRR 375,
wir vom MGK möchten eure Erlebnisse während des Auslandsaufenthalts, angefangen von der Organisation bis zu euren Erfahrungen an der Gastuniversität uvm. was ihr uns zu erzählen habt, den anderen Promovierenden nicht vorenthalten und bitten jeden von Euch einen Bericht zu seinem, durch den TRR 375 geförderten, Auslandsaufenthalt zu schreiben.

Angaben zu Form und Inhalt können dem Dokument "Auslandsaufenthalte" in Seafile entnommen werden.